Messungen und Abgaswegekontrollen an Feuerungsanlagen

 

 

Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid Gehalt (CO) im Abgas von Feuerstätten. Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses Gas, das bereits in kleinen Mengen hochgiftig ist und in geringen Konzentrationen zu einer lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung führen kann.
Die zur Messung verwendeten elektronischen Messgeräte müssen halbjährlich von einer zugelassenen Prüfungsstelle (TÜV) kontrolliert werden.

 

Abgasverlust

Der Schornsteinfeger misst im Rahmen der Abgasmessung auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage, also den Anteil der Wärmeenergie im Brennstoff, die beim Betrieb der Feuerstätten ungenutzt durch den Schornstein verloren geht. Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es festgelegte Grenzwerte, die unter anderem von der Leistung und dem alter der Anlage abhängt. Grundlagen hierfür sind in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes (1. BImSchV).

Der Abgasverlust ist jedoch allein kein Maß dafür, ob eine Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet. Andere Anlagenparameter wie z.B. die Wahl der richtigen Heizkurve und der Jahresnutzungsgrad haben einen größen Einfluss auf die Energieeffizienz und damit die Kosten einer Zentralheizung.

Rußzahl (bei Ölheizungen)

Bei mit Heizöl befeuerten Heizungsanlagen ermittelt der Schornsteinfeger bei der Abgasmessung die Rußzahl.  Dies schreibt die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vor. Seit dem 22. März 2010 gelten neue Messintervalle.