Feuerstättenschau

Feuerstättenschau

 

In Deutschland gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau. In Deutschland regelt seit dem 1. Januar 2010 bundeseinheitlich die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) die zeitlichen Abstände sowie die Pflicht, die Feuerstättenschau (FSS) durchführen zu lassen; früher regelten dies Landesgesetze. Am Ende steht ein Feuerstättenbescheid.

Die Feuerstättenschau ist eine Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit durch eine Besichtigung. So soll festgestellt werden, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist und ob baurechtliche Mängel vorhanden sind. Der Schornsteinfeger prüft unter anderem:

  • die Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen
  • ob die Verbrennungsluftversorgung gewährleistet ist
  • ob an der Heizung oder am Ofenrohr Verschleißspuren sichtbar sind, die die Funktion der Anlage beeinträchtigen (Hitze kann Korrosion fördern)
  • Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Stoffen. Zum Beispiel könnte eine Holzdecke, eine hölzerne Wandvertäfelung oder eine Holztür mit zu geringem Abstand zur Feuerstätte hinzugekommen sein. Oder ein nicht-brennbarer Bodenbelag vor der Feuerungsöffnung könnte durch einen brennbaren Bodenbelag ersetzt worden sein – dann müsste der Betreiber eine schützende Unterlage vor die Feuerungsanlage legen.
  • Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (ENEV) prüft er ob die Rohrleitungen der Heizungsanlage sachgemäß gedämmt sind, und ob Heizkessel nach einer Nutzdauer von 30 Jahren (ausgenommen Niedertemperatur- und Brennwertkessel) ausgetauscht werden müssen (nur bei Objekten die vermietet werden).