Der Brandschutzbeauftragter

Brände können immer entstehen – deswegen sollte vorbeugender Brandschutz betrieben werden. Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz für ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter verantwortlich, kann oder muss sich aber Hilfe von Fachleuten holen, zum Beispiel von einem oder mehreren Brandschutzbeauftragten. Im Arbeitsschutzgesetz ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht vorgeschrieben. Bei bestimmten Gefährdungen, etwa in der Industrie, in Verkaufsstätten oder ab einer bestimmten Betriebsgröße, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nach dem Bauordnungsrecht aber Pflicht. Arbeitgeber haben mit einem Brandschutzbeauftragten eine beratend und kontrollierend wirkende Fachkraft an ihrer Seite.

 


Als verantwortlicher Brandschutzbeauftragter erstellen wir das Brandschutzkonzept für Ihr Gebäude oder Firma,
inklusive aller Genehmigungen und Anträge.



Brandschutzkonzepte
Gefährdungsbeurteilung
Erstellung der Brandschutzordnung
Feuerwehrpläne
Schulung des Personals
Überprüfung und Nutzbarkeit der Rettungswege
Kompensationsmaßnahmen bei kurzzeitigen Bau-/Renovierungsarbeiten
Ausstattung und Auswahl der Löschmittel und Löscheinrichtungen
Veranlassung der Prüfung von Brandschutzeinrichtungen






Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten – ein weites Feld

Wir bieten Ihnen als Dienstleister den Brandschutbeauftragten an.
Wir bieten für Ihr Gebäude Brandschutzkonzepte. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, die Unternehmensleitung in Sachen Brandschutz zu beraten und zu unterstützen – und das beginnt schon beim baulichen Brandschutz. Außerdem hat der Brandschutzbeauftragte ein Auge darauf, dass das vorliegende Brandschutzkonzept eingehalten wird. Er aktualisiert es, stellt Brandschutzordnungen, Alarm- und Feuerwehrpläne auf und sorgt für die Instandhaltung und Überprüfung der Brandbekämpfungsmittel, von der Sprinkleranlage bis zum Handfeuerlöscher. Und das sind nur einige der Aufgaben, die der Fachmann für Brandschutz erfüllen muss. Kurz und knapp: Der Brandschutzbeauftragte soll Brandgefahren erkennen und dafür sorgen, dass sie beseitigt werden.