Landesbaurechtliche Abnahmetätigkeiten
 

Nach den Landesbauordnungen hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen noch vor der Inbetriebnahme zu bescheinigen. Geprüft wird ob die Feuerstätte nach gültigen Rechtsvorschriften verwendet werden, ob Temperatur und Druckbedingungen eingehalten werden, ob genügend Verbrennungsluft nachströmen kann, ob die Brandschutztechnischen, Baurechtlichen und Immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und diverses mehr.
In Niedersachsen hat er ergänzend die Tauglichkeit der Abgasanlage zu bescheinigen, ob zum Beispiel der Schornstein oder die Abgasanlage nach Herstellerangaben und Baurecht  installiert wurden.